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Urteil: Prozesskosten wegen Baumängeln am Eigenheim müssen gezahlt werden
Eine Ehepaar aus der Südpfalz beauftragte im Jahre 2015 ein Massivbau-Unternehmen mit dem Bau eines Zweifamilienhauses mit Unterkellerung. Das Wohnobjekt sollte auf einem Grundstück entstehen, dass sich im Eigentum der Eheleute befand. Doch bereits während der Bauphase wurden Mängel ersichtlich, die auf Fehler während der Planungsphase zurückzuführen waren. Ebenso wurden gravierende Ausführungsfehler ersichtlich.
Das Ehepaar reichte gegen das Bauunternehmen Klage ein. Da die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten allein im Jahre 2017 etwa 13.700 Euro betrugen, machten die Eigentümer in ihrer Einkommenssteuererklärung 2017 die Prozesskosten als sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend. Als Grundlage bezogen sie sich auf § 33 Einkommensteuergesetz. Demnach können bestimmte unvorhergesehene Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahre 2018 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ 3 K 2036/19) ist jedoch der Auffassung, dass Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Baumängeln an einen Eigenheim stehen, nicht als außergewöhnliche Kosten gelten. Denn auch wenn die Höhe der Kosten eine große finanzielle Belastung darstellt, ist die Existenzgrundlage der Eheleute nicht bedroht. Da beide Ehepartner erwerbstätig sind und eine Mietwohnung bewohnen, in welcher sie ihr Wohnbedürfnis decken, müssen keine lebensnotwendigen Bedürfnisse gedeckt werden. Nach Urteil des Finanzgerichts ist weder das Baugrundstück lebensnotwendig noch sind die Aufwendungen außergewöhnlich. Ebenso könnte das Ehepaar das Grundstück verkaufen.
Quelle: FG Rheinland-Pfalz | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR
Rauchwarnmelder im Test
Ab Januar 2021 sind in deutschen Wohnungen und Häusern Rauchwarnmelder Pflicht. Die Stiftung Warentest stellt insgesamt 17 Modelle vor und untersucht sie nach unterschiedlichen Kategorien. Neben den Standard-Modellen, den sogenannten „Stand Alone“-Meldern, werden auch drei Rauchwarnmelder untersucht, die sich über Funk vernetzen lassen. Ebenso ist ein Mini-Rauchmelder mit einem Durchmesser von nur 4 Zentimetern in der Auswahl.
Bei dem Test der Rauchwarnmelder war das wichtigste Kriterium die Zuverlässigkeit des Alarms bei der Rauchentwicklung oder bei einem Brand. Weitere Untersuchungskriterien waren die Empfindlichkeit, Lautstärke und die Handhabung des Melders. Beim Einsatz in vier verschiedenen Testfeuern wurde die Qualität der Rauchwarnmelder überprüft. Dabei erzielten gleich 13 der Melder ein gutes Gesamturteil, 3 weitere Geräte reagierten zu empfindlich auf die Rauchentwicklung. Dies hat zur Folge, dass ein Fehlalarm schnell ausgelöst werden kann. Ein Modell schnitt mit der Gesamtnote mangelhaft ab, da das Gerät den Brand zu spät erkannt hat.
Laut Stiftung Warentest eignen sich Funkrauchmelder besonders gut für große Wohnungen oder Häuser. Im Vergleich zu einem „Stand Alone“-Rauchwarnmelder, der nur in dem Raum ein Signal auslöst, in dem er die Rauchentwicklung erkennt, löst der Funkrauchmelder durch ein integriertes Funkmodul gleich in allen Räumen einen Alarm aus. Die Installation ist leicht und das Funksystem funktioniert auch durch dicke Wände und Stahlbetondecken einwandfrei. Preislich gibt es bereits Modelle ab 13 Euro. Die Preisspanne geht jedoch weit auseinander, sodass ein einziger Melder auch mehr als 80 Euro kosten kann. Die Kosten für die getesteten Funkwarnmelder lagen zwischen 68 und 85 Euro.
Quelle: Stiftung Warentest | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR
Studie: Neues Arbeiten in Deutschland
Durch die Auswirkungen der Corona-Krise hat sich die Arbeitswelt rasant verändert. Viele Arbeitnehmer mussten von jetzt auf gleich von zu Hause arbeiten und sich neuen Herausforderungen stellen. In der Studie „Neues Arbeiten in Deutschland – Wie sich Arbeitsweisen, Homeoffice und Bürokonzepte verändern“ wird deutlich, dass der Wandel zu neuen Bürokonzepten auch nach der Krise deutlich zu spüren sein wird. Die Studie wurde vom Forschungsinstitut „Innofact“ im Auftrag der Magazine „Stern“ und „Schöner Wohnen“ herausgegeben. Weitere Studienpartner sind das Möbelgeschäft „Vitra“ sowie die digitale New-Work-Plattform „Ovvice“.
Befragt wurden insgesamt 832 Teilnehmer aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Davon sind 413 Arbeitnehmer und 419 Entscheider aus dem Bereich Büromobiliar. Laut Studienergebnissen war bereits vor der Krise deutlich, dass die Arbeitswelt und ihre Strukturen vor Veränderungen stehen. Durch die Erfahrungen aus dem Homeoffice im letzten Jahr und seine plötzliche Etablierung haben sich die Anforderungen der Arbeitnehmer an ihre Arbeitsumgebung ebenfalls entwickelt.
Die Studie geht zum einen der Frage nach, was sich Mitarbeiter in der neuen Arbeitswelt wünschen und wie diese bestenfalls aussehen soll. So strebt beispielsweise ein Großteil der befragten Arbeitnehmer eine Arbeitswoche mit drei Homeoffice-Tagen und zwei Präsenztagen im Büro an. Zu anderen wurden auch die Führungskräfte befragt, welche Pläne sie in Zukunft für die Gestaltung des Arbeitsumfeldes haben und worauf sie besonders großen Wert legen. Darüber hinaus beschäftigt sich die Studie mit der Einrichtung des Heimarbeitsplatzes und geht der Frage nach, wie hoch die Kosten für einen Büroarbeitsplatz sein dürfen.
Quelle: Innofact/Schöner Wohnen | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR
Tipp: Rohrreinigung und Sanierung
Um verstopften Rohrleitungen oder Rohrbrüchen vorzubeugen, sollte das Rohrsystem regelmäßig überprüft und gereinigt werden. Mit speziellen Werkzeugen können Kalkablagerungen, die an den Rohren haften bleiben, entfernt werden. Auch andere Partikel, wie Speisereste oder Toilettenpapier müssen abgelöst werden, damit es nicht zu einer Verstopfung in den Abflüssen kommt. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Struktur der Rohrinnenwände unbeschädigt bleibt.
Werden die Rohre nicht behandelt, kann es mit der Zeit zu einem Rohrbruch und damit auch zu größeren Schäden am Gebäude kommen. Mit einfachen Hausmitteln kann bereits der Grundstein für freie Rohrleitungen gelegt werden. Ein Gemisch aus Natron oder Backpulver mit Essig sorgt dafür, dass Ablagerungen im Rohr abgetragen werden. Diese Reinigungsmischung sollte bestenfalls in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Fügt man noch Kochsalz dazu, wir die Reinigungswirkung intensiviert und die Rohre bleiben frei.
Sind die Schäden am Rohr so schwerwiegend, dass eine Rohrsanierung vonnöten ist, müssen diese dennoch zunächst gereinigt werden. Vor allem bei einem Trinkwasserrohr muss die Reinigung hohe Ansprüche erfüllen. Anschließend werden die Rohre mit einem Kunstharz versiegelt. Doch auch andere Sanierungsverfahren können infrage kommen. So wird beispielsweise in dem sogenannten Tubus-System nicht versiegelt, sondern im Schlauchliner-Verfahren (auch Inliner-Verfahren genannt) ein gänzlich neues Rohr in dem Abwasserrohr generiert. Dadurch entsteht eine doppelte Schutzfunktion: Das alte Rohr wird saniert und ein neues, intaktes Rohr wird eingeführt.
Quelle: bauen.com | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR
Energieeffizientes Lichtkonzept für Bürogebäude
Wenn es um das Thema Energieeffizienz in Gebäuden geht, spielt der Einsatz und die Nutzung von Tageslicht eine wichtige Rolle. Gerade im Bereich von Nichtwohngebäuden, vor allem in Bürogebäuden, kann durch eine durchdachte Konzeption und Planung der Tageslichtquellen reichlich Energie gespart werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das energieeffiziente Lichtkonzept bereits im Entwurf konzipiert wurde.
Denn nicht nur der Standort des Gebäudes und somit die äußeren Lichtverhältnisse sowie der Sonnenstand sind für den Tageslichtertrag ausschlaggebend. Auch die Lage der Baukörper und die Abhängigkeiten zueinander sowie die Architektur des Gebäudes, entscheiden über den Lichteinfall und die Verschattungen im Gebäude. Eine durchdachte tageslicht- und präsenzabhängige Beleuchtungssteuerung optimiert die Lichtverhältnisse.
Zeichnet sich das Bürogebäude durch viele Fensterflächen und einen hohen Tageslichteinfall aus, spielt gleichzeitig das Thema Kühlung eine große Rolle. Damit das Gebäude im Sommer nicht zu sehr aufheizt und die Räume nicht überhitzen, ist darauf zu achten, dass der sommerliche Wärmeeintrag trotz des hohen Lichteinfalls gering bleibt. Im § 14 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nachzulesen, welche Mindestvoraussetzungen für den sommerlichen Wärmeschutz in Neubaugebäuden eingehalten werden müssen. Dieser gleicht der DIN 4108-2 aus der Energieeinsparverordnung (EnEv) in der Fassung aus 2013.
Quelle: BauNetz | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR
Urteil: Mietvertrag muss WEG-Mitgliedern nicht vorgelegt werden
Eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG), bestehend aus drei Parteien, hat in ihrer Teilungserklärung festgehalten, dass die Vermietung der Wohnungen nur mit einer schriftlichen Genehmigung der anderen beiden WEG-Parteien erfolgen darf. Als die Eigentümer einer Einheit ihre Wohnung an eine Familie vermieten wollten, verlangten die anderen Eigentümer der Gemeinschaft die Vorlage des Mietvertrags. Die vermietenden Eigentümer weigerten sich jedoch, den Mietvertrag vorzulegen, was zur Folge hatte, dass sie von den anderen Eigentümern keine Genehmigung zur Vermietung erhielten.
Die Eigentümer entschieden sich jedoch, die Wohnung dennoch an die Familie mit vier Kindern zu übergeben. Allerdings bezogen sie in dem gesamten Zeitraum keine Miete. Nach mehr als einem Jahr zog die Familie aus. Nach dem Auszug stritten sich die Wohnungseigentümer weiterhin darüber, ob der Vermietung hätte zugestimmt werden müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil (AZ V ZR 300/18) entschieden, dass die Zustimmung der anderen WEG-Mitglieder zur Vermietung nicht davon abhängig gemacht werden darf, ob ein Mietvertrag vorliegt. Demnach haben sie die Zustimmung fälschlicherweise verweigert. Es besteht keine Pflicht, den anderen WEG-Mitgliedern einen Mietvertrag vorzulegen.
Angaben, die seitens der vermietenden Eigentümer gemacht werden müssen, betreffen Informationen über die Mieter selbst. Dazu gehören beispielsweise der Name und der Beruf, die Anzahl der Personen, die einziehen möchten, sowie der Familienstand und die Wohnanschrift. Es muss somit nachgewiesen und sichergestellt werden, dass die neuen Mieter sich an die Hausregeln halten und sich in die Wohngemeinschaft mit ihren Vorschriften integrieren können und die Rechte der anderen Eigentümer achten. Werden diese Angaben nicht gemacht oder haben die Eigentümer konkrete Befürchtungen, dass das Verhalten der Mieter fehlerhaft sein könnte, wäre dies ein möglicher Ablehnungsgrund. Ein Mietvertrag hingegen regelt vertragliche Aspekte, wie beispielsweise die Höhe der Miete und interne Absprachen, welche für die anderen WEG-Eigentümer ohne Belang sind.
Quelle: BGH | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR
Tipp: Smarte Heizungssteuerung
Die Installation einer smarten Heizungssteuerung lohnt sich in jedem Fall – ganz gleich, ob sie noch in diesem Winter oder in der kommenden Kälteperiode zum Einsatz kommen soll. Denn eine smarte Heizungssteuerung regelt, genauso wie eine klassische Heizungssteuerung, die einzelnen Heizelemente des Heizkörpers. Dazu gehören das Heizkesselthermostat wie auch die Heizkörper- und Raumthermostate. Zusätzlich zu den automatisch geregelten Abläufen verfügt eine intelligente Heizungssteuerung über zusätzliche Bedienmöglichkeiten, sodass sich der persönliche Bedarf schnell und einfach per App oder als Sprachfunktion regeln und anpassen lässt.
Somit ist Energieeffizienz ein wesentlicher Vorteil einer smarten Heizungssteuerung. Manche Geräte verfügen sogar über eine sogenannten Geofencing-Funktion. Hierbei erkennt das Thermostat auf einer technischen Grundlage, wenn sich niemand mehr im Haus befindet und passt die Heiztemperatur automatisch und von allein an. Auch dass die Fenster im Haus offenstehen, wird von der der smarten Steuerung gleich erkannt. Automatisch wird die Heizungsanlage heruntergefahren oder stellt sich während des Lüftens sogar ganz ab.
Auch in puncto Sicherheit erfüllt die smarte Heizungssteuerung ihre Dienste. Problemlos kann sie an ein Smart-Home-System angebunden werden. Kommt es beispielsweise zu einem Brandfall, schaltet sich die Heizung sofort von selbst ab und verhindert somit größere Schäden. Wer seine Heizungsanlage mit einer smarten Steuerung nachrüsten möchte, hat dazu verschiedene Möglichkeiten. So können mechanische Thermostate durch Funkthermostate ausgetauscht werden und die Heizung kann somit von überall gesteuert werden. Auch die klassischen Raumthermostate können durch kabelgebundene Raumthermostate oder durch Funk-Raumthermostate für die Wand ersetzt werden. Diese Arbeiten sollten allerdings von einem Fachmann durchgeführt werden.
Quelle: homeandsmart | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR
Trends: Büroimmobilien und Homeoffice
Mit dem Projekt und Debattenforum „JLL Connections“ bietet der Immobiliendienstleister JLL ausgewählten Immobilienexperten und Entscheidern die Möglichkeit, sich zu unterschiedlichen Immobilienthemen und Trends auszutauschen. So ging es in der letzten Debattenrunde „The Future of Real Estate“ unter anderem um die Entwicklungen in der Assetklasse der Büroimmobilien sowie der Stellung und den Anforderungen des Homeoffices. Auch wenn durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Social Distancing das Homeoffice einen Aufwärtstrend erlebt hat, gehen die Experten davon aus, dass sich dieser künftig wieder etwas abschwächen wird.
Denn gerade durch die Arbeit von Zuhause erfahren viele Menschen eine Sehnsucht nach dem Büro, welches zunehmend als sozialer Ort gesehen wird und das Sozialgefühl stärkt. Während einige standardisierte Arbeitsprozesse jedoch gut aus dem Homeoffice ausgeführt werden können, bedarf Kreativität und Innovation mehr Raum und Teamarbeit. So stellen sich sowohl Anforderungen daran, Wohnen und Arbeiten zu optimieren, als auch das Büro und Büroimmobilien zukunftsfähiger und nachhaltiger zu gestalten.
Die Trends im Bereich Homeoffice orientieren sich beispielsweise an den klassischen Grundrissen der 1950 Jahre, in denen es mehrere, jedoch kleinere Räume in einer Wohnung gab, die den Bewohnern und Arbeitern mehr Flexibilität bieten. Wer gerne in größeren Räumen lebt, muss die Möglichkeit zu mehr Flexibilität und Funktionalität erhalten. So muss beispielsweise ein Esszimmer leicht zu einem Arbeitszimmer umfunktioniert werden können, auch der Balkon wird zunehmend in die Planung von Wohnen und Arbeit miteinbezogen. Im Bereich der Büroimmobilien ist die Herausforderung, den Büroarbeitsplatz attraktiver zu gestalten, sowohl von der Lage als auch von dem Angebot für die Arbeitnehmer. Ein Mitarbeiter muss gerne ins Büro kommen und hier dieselbe Qualität erhalten, die die digitale Arbeitswelt bietet.
Quelle: JLL | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR
Vorteile einer Schornsteinabdeckung
Hat ein Haus einen Schornstein, besteht die Möglichkeit, eine Schornsteinabdeckung anzubringen. Eine Schornsteinabdeckung hat viele Vorteile. Sie bietet dem Schornstein eine Schutzfunktion, beispielsweise vor Versottung und vor Regen. Zudem schützt sie davor, dass sich Vögel und Vogelneste im Schacht einnisten und verhindert, dass das Dach durch Funkenflug beschädigt wird. Befindet sich das Haus in der Nähe vom Gebirge, verhindert eine Schornsteinabdeckung, dass Fallwinde in den Schornstein fahren und die Strömung im Schornstein stören. Zudem reguliert und optimiert sie den Zug im Schornstein und wertet das Haus optisch auf.
Ein Schornsteinfeger gibt Auskunft darüber, wann es sich lohnt, eine Abdeckung anzubringen und welche Materialien sich besonders dafür eignen. Während Schornsteinabdeckungen aus Kupfer und Edelstahl sich vor allem durch ihre Korrosionsbeständigkeit gut für eine Abdeckung eignen, kommt eine Abdeckung aus Kunststoff oder Holz nicht in Frage, da die Materialien nicht feuerfest sind. Auch wenn eine Schornsteinabdeckung meistens genehmigungsfrei ist, muss sich die Abdeckung abnehmen oder aufklappen lassen, damit der Schornstein vom Schornsteinfeger gereinigt und gewartet werden kann.
Es gibt drei unterschiedliche Modelle einer Schornsteinabdeckung: Eine Regenhaube, eine Meidinger Scheibe und eine Napoleonhaube schützen vor allem gegen Niederschlag. Eine Regenhaube aus Stahlblech ist die günstigste Variante und hat die Form eines Kegels. Während eine Regenhaus schon ab 15 Euro zu erwerben ist, kostet eine Meidinger Scheibe 30 Euro und mehr. Die flache Abdeckungsscheibe wird waagerecht über den Kamin angebracht und sieht klassisch und zweckmäßig aus. Die teuerste Variante bildet die Napoleonhaube. Sie zeichnet sich durch ihre geschwungene Form aus, oftmals wird sie mit aufwendig gearbeiteten Metallstücken befestigt und kostet ab 70 Euro.
Quelle: Das Haus Online | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR
Beim Hausbau Schadstoffe vermeiden
Wer heutzutage ein Haus baut, geht davon aus, dass die Baumaterialien frei von Schadstoffen sind. Doch bei genauerem Hinsehen kann man manchmal beobachten, dass einige Bodenbeläge, Wandbekleidungen oder Möbel gesundheitsbelastende Stoffe enthalten. So verstecken sich Schadstoffe beispielsweise in Holzschutzmittel oder Lösemitteln, in Estrichen, Dichtmassen oder Dämmstoffen. Nicht immer sind die Stoffe giftig, allerdings können die Emissionen und Gerüche für Allergiker oder empfindliche Menschen gesundheitsbelastend sein.
Um ein hohes Maß an Wohngesundheit zu erreichen, sollten Bauherren beispielsweise darauf achten, dass das Holz unbehandelt und frei von Holz- oder Flammschutzmitteln ist. Denn oftmals sind gerade Holzfußböden mit Lacken oder Ölen versehen. Wer den Boden, den Teppich oder das Linoleum verklebt, benutzt bestenfalls einen emissionsarmen Kleber. Am besten kommt außerdem nur Holz zum Einsatz, das aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt.
Erfreulicherweise verwenden heutzutage viele Hersteller wohngesunde Baumaterialien. So sind beispielsweise Trockenbauplatten für den Innenbereich mit natürlichen Inhaltsstoffen versehen, die die Schadstoffe aus der Luft aufnehmen und binden. Wände aus Kalk oder Lehm sind diffusionsoffen und feuchtigkeitsregulierend und deshalb eine gute Alternative zu Tapeten. Bei der Wahl von Baumaterialien ist auf das Gütezeichen und Umweltabzeichen zu achten, denn diese sind der Garant für eine hohe Wohngesundheit und die Einhaltung von strenger Umweltkriterien. Wer kann, benutzt am besten nur Naturmaterialien.
Quelle: Eurobaustoff | Bereitgestellt für Immobilienmakler Stuttgart | SCHMID IMMOBILIEN STUTTGART GbR